Ab dem 01.01.2025 wird E-Invoicing zur Pflicht. Elektronische Rechnungsstellung, oder E-Invoicing, bezeichnet den Prozess des Versands, Empfangs und der Bearbeitung von Rechnungen in einem elektronischen Format. Eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht – eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Voraussetzung nicht. Dies bringt zahlreiche Vorteile wie eine schnellere Abwicklung, Kosteneinsparungen und eine Reduzierung von Papierverbrauch mit sich.
Im März 2024 wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Einführung von E-Invoicing weiter vorangetrieben. Das Gesetz zielt darauf ab, die Digitalisierung in Unternehmen zu fördern und gleichzeitig administrative Prozesse zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.
Darüber hinaus unterstützt die ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) der Europäischen Kommission die Umstellung auf elektronische Rechnungen. Ziel dieser Initiative ist es, das Mehrwertsteuersystem in Europa durch die Digitalisierung zu modernisieren und dadurch die Steuererhebung zu verbessern sowie den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern.
Aktuell haben wir jedoch noch keine konkreten Anfragen von Geschäftspartnern erhalten. Daher haben wir uns entschieden, vorerst die gesetzliche Übergangsregelung bis Januar 2027 zu nutzen. Dies gibt uns die nötige Zeit, um unsere internen Prozesse entsprechend anzupassen und die Einführung von E-Invoicing gründlich vorzubereiten.
Bei konkretem Interesse an der Implementierung von E-Invoicing sind wir jedoch gerne bereit, individuelle Lösungen zu schaffen und den Umstellungsprozess zu beschleunigen. In diesem Fall kann gerne Kontakt zu uns aufgenommen werden.
Vielen Dank für das Verständnis und die Zusammenarbeit.