In den letzten Monaten und Wochen konnte eine deutliche Nachfrage an EPDs für unterschiedlichste Zusatzstoffe und Betonzusatzmittel festgestellt werden. Eine solche EPD wird immer wie ein technisches Merkblatt oder produktzugehöriges Dokument gesehen. Doch dies entspricht leider nicht der Praxis.
Was ist eine EPD?
Eine EPD (Environmental Product Declaration) bildet eine faktenbasierte Informationsgrundlage für die Einstufung eines Produktes hinsichtlich seiner Nachhaltigkeit. Diese umfasst technische Informationen, Umweltkennwerte sowie Herstellungs- und Transportinformationen. Allerdings auch den Einfluss auf den Lebenszyklus sowie das Recycling und die Entsorgung des Endproduktes.
Siehe hierzu auch: Was ist eine EPD? | IBU - Institut Bauen und Umwelt e.V. (ibu-epd.com)
Wie wird eine EPD erstellt?
Eine EPD setzt sich aus unterschiedlichsten Informationen zusammen. Diese umfassen nicht nur die verwendeten Rohstoffe bei der Herstellung, sondern beurteilt auch den Prozess an sich, sowie den Transport und die Verwendung am Einsatzort. All diese Umwelt- und Prozesskennwerte sowie ggf. Prüfzeugnisse sind für eine Detailbewertung notwendig. Erst so können Expertinnen und Experten eine vorläufige Umweltproduktdeklaration erstellen, welche dann von unabhängiger Seite verifiziert werden muss. Dadurch kann der gesamte Lebensweg eines Produktes genau beschrieben werden.
Was beinhaltet eine EPD?
Diese beinhaltet nicht irgendwelche Zahlen oder ungenaue Schätzungen, sondern summiert sich aus den Umweltwirkungen des Stoffes über seinen gesamten Lebensweg, von der Gewinnung, über die Nutzungsphasen bis hin zum Recycling oder gar der Entsorgung. Diese komplexe Erstellung der Ökobilanz endet nicht in einer fixen Kennzahl, sondern ergibt eine Vielzahl von Einfluss-Faktoren wie den Verbrauch von fossilen Ressourcen, den Verbrauch von Wasser aber auch die Emittierung von Treibhausgasen und die Beeinträchtigung von Luft und Regen. Dies ist ein höchst komplexer und auch kostenintensiver Berechnungsprozess, der nur von speziell geschultem und zertifiziertem Personal ausgeführt werden kann, bevor es von einer unabhängigen Stelle erneut geprüft wird.
Wer sind die Akteure bei der Erstellung einer EPD?
Bei der Erstellung einer Umweltproduktdeklaration (EPD) gibt es drei Hauptakteure: Als erstes gibt es den Produkthersteller; hier die Firma REMEI & BPB & BETRA. Als zweiter Bestandteil des Prozesses folgt der Dienstleister, welcher die Ökobilanzierung und die Dokumentation für die EPD durchführt. Und zu guter Letzt den Programmhalter, der die Verifizierung und somit die Überprüfung der Unterlagen vornimmt.
Muster EPD?
Aufgrund der Komplexität dieses Themas, des jeweils erforderlichen Zeitaufwandes und der dabei nicht zu unterschätzenden Kosten, hat man sich seitens der Hersteller bauchemischer Produkte darauf verständigt, Muster-EPDs für spezielle Produktgruppen in Zusammenarbeit mit dem europäischen Betonzusatzmittelverband EFCA für
Betonverflüssiger/Fließmittel
Luftporenbildner
Verzögerer
Dichtungsmittel
Erstarrungsbeschleuniger
Erhärtungsbeschleuniger
auszuarbeiten. Hersteller bestätigen die Anwendbarkeit der Muster-EPD für das jeweilige Produkt durch ein Dokument. Dieses wird gerne „Konformitätserklärung“ oder auch „Umwelterklärung“ genannt. An Muster-EPDs für weitere Produktgruppen wie Pigmente, Farb-slurry, …. wird momentan gearbeitet, auch wenn diese nur einen marginalen Einfluss auf die Gesamtberechnung des Betons haben. Allerdings gestaltet sich dies, aufgrund des weitgefächerten Rohstoff- und Abmischungsspektrums, als äußerst komplex. Hinzu kommt eine Überlastung der notifizierenden Stellen, welche sich mit einer erheblichen Anzahl von Anfragen konfrontiert sehen.
Bisher erfolgt: April – Mai 2024
Wir können Ihnen mitteilen, dass wir die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister abgestimmt haben und die Rahmen- und Zieldefinitionen festgelegt sind.
Zeitraum: Juli – August 2024
Der Prozess zur Erstellung der „ersten“ EPD wird im nächsten Schritt die Datenerhebung umfassen und einen Zeitraum von ca. 2 Monaten in Anspruch nehmen.
Zeitraum: August – September/Oktober 2024
In den darauffolgenden 1-2 Monaten wird der Dienstleister die Modellierung der Daten, die Ökobilanzierung und die Erstellung der Dokumentation vornehmen.
Zeitraum: November – Dezember 2024
Sobald die verifizierungsfähige EPD vorliegt, werden wir Ihnen die Daten zur Verfügung stellen. Wir hoffen jedoch, dass wir bis Ende des Jahres eine verifizierte EPD erhalten. Die verifizierte EPD verfügt über eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Darüber hinaus möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass durch die Novelle der Bauproduktenverordnung Ende des Jahres 2024 die EPD möglicherweise als Teil der Leistungserklärung angegeben werden muss. Sowie uns hier weitere Unterlagen zur Verfügung stehen, werden wir diese schnellstmöglich an Sie weiterleiten, um eine bestmögliche Durchführung der finalen Berechnung zu gewährleisten.