Regulatorik

EU-Bauproduktenverordnung 

Neue Anforderungen für Bauprodukte: Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit im Fokus. Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 7. Januar 2025 wird ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um gleiche Produktanforderungen für Bauprodukte hinsichtlich Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit sicherzustellen. Ziel ist es, den europäischen Binnenmarkt zu stärken und gleichzeitig ökologische sowie sicherheitstechnische Standards anzuheben.

Ab dem 8. Januar 2026 treten umfassende neue Anforderungen in Kraft, die für alle betroffenen Bauprodukte verbindlich sind. Dazu gehören:

CE-Kennzeichnung und Leistungs-/Konformitätserklärung

Hersteller sind künftig verpflichtet, für alle Produkte, die einer harmonisierten technischen Spezifikation unterliegen, eine Leistungs- sowie Konformitätserklärung abzugeben. Diese dienen als Grundlage für die CE-Kennzeichnung und dokumentieren die Einhaltung der technischen, sicherheitsrelevanten und ökologischen Anforderungen.

Erweiterung des Anwendungsbereichs

Der Geltungsbereich wird deutlich erweitert und umfasst künftig auch:

Zusätzlich betrifft die Regelung nun auch neue Wirtschaftsakteure, darunter:

Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen

Ein zentrales Element der neuen Regelung ist die Einführung verbindlicher Nachhaltigkeitskriterien. Die ökologische Nachhaltigkeit wird zum Pflichtbestandteil harmonisierter Bauprodukte. Hersteller müssen künftig verbindliche Angaben zur Umweltleistung machen – methodisch orientiert an Umweltproduktdeklarationen (EPD), etwa gemäß EN 15804.

Die konkreten Anforderungen und Mindeststandards werden durch delegierte Rechtsakte festgelegt – insbesondere auch mit Blick auf die öffentliche Beschaffung.

PFAS – „Ewigkeitschemikalien“ im Fokus von Regulierung und Verbot

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe synthetischer Chemikalien, die aufgrund ihrer extrem hohen Widerstandsfähigkeit gegenüber Wasser, Fett und Schmutz in zahlreichen industriellen Anwendungen und Alltagsprodukten eingesetzt werden. Aufgrund ihrer Persistenz in der Umwelt und langfristigen Anreicherung im menschlichen Körper gelten PFAS jedoch als ernsthafte Bedrohung für Umwelt und Gesundheit.

Bekannte Beispiele sind Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonat (PFOS). Sie stehen im Verdacht, Lebererkrankungen, Krebs, hormonelle Störungen sowie Beeinträchtigungen des Immunsystems zu verursachen.

Aktueller Stand der PFAS-Beschränkung gemäß REACH

Im Rahmen der REACH-Verordnung ist bereits eine Beschränkung von PFHxA (Undecafluorohexansäure) und verwandten Stoffen beschlossen. Diese betrifft unter anderem:

Zeitlicher Fahrplan der Beschränkungen

Allgemeiner PFAS-Beschränkungsvorschlag – Der nächste Schritt

Im Januar 2023 haben Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden einen gemeinsamen Vorschlag zur umfassenden Beschränkung von über 10.000 PFAS-Stoffen eingereicht. Dieser wird derzeit von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geprüft.

Die Regulierung von PFAS steht sinnbildlich für den Wandel hin zu einem nachhaltigeren und gesundheitsbewussteren Umgang mit Chemikalien in Industrie und Alltag. Unternehmen sind aufgefordert, frühzeitig Alternativen zu prüfen und ihre Produktstrategien anzupassen.

Mikroplastik – neue REACH-Beschränkung und Anforderungen für die Bauchemie

Mit der Verordnung (EU) 2023/2055, die am 17. Oktober 2023 in Kraft trat, setzt die EU ein klares Zeichen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit: Das gezielte Inverkehrbringen von Mikroplastik – also synthetischen Polymerpartikeln unter 5 mm, die absichtlich Produkten zugesetzt werden und freigesetzt werden können – wird umfassend eingeschränkt.

Ziel ist es, die Freisetzung langlebiger Kunststoffpartikel in die Umwelt zu reduzieren und somit langfristige Schäden für Mensch und Natur zu verhindern.

Betroffene Produkte in der Bauchemie

Die Verordnung betrifft insbesondere bauchemische Produkte wie:

Voraussetzung ist, dass diesen Produkten gezielt Mikroplastik zugesetzt wurde – etwa zur Verbesserung von Verarbeitungseigenschaften oder zur Beeinflussung der Produktleistung.

Neue Pflichten für Hersteller und Lieferanten

Bauchemische Unternehmen sind verpflichtet, umfassende Informationen bereitzustellen:

Berichtspflichten gegenüber der ECHA

Zusätzlich treten neue Meldepflichten gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Kraft:

Diese Regelung stellt Unternehmen der Bauchemie vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, nachhaltigere Produktstrategien zu entwickeln und die Umweltbelastung durch Mikroplastik aktiv zu reduzieren.